AGB´s - Gerlach Büro & Technik

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Gerlach
Büro & Technik
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AGB´s

Info´s
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Auszug):

1. Geltung der Bedingungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Gerlach / Büro + Technik (Gerlach) erbrachten Lieferungen, Leistungen und Angebote. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden Gerlach nicht anerkannt, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wird
(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer laufender und künftiger Geschäftsbedingungen mit dem Kunden, auch wenn auf sie bei einem nachfolgenden Geschäft nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
(3) Die Bestimmungen der Nummern 1 (2), 6 (2), 9 (2) sowie 11 (2) gelten nicht, falls der Kunde weder Kaufmann (bei 10 (2) Vollkaufmann) noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Vertragsabschluss

(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Gerlach kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Gerlach ab Werk.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen über € 25.000,00 wird eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes bei Auftragserteilung, die Restzahlung in Höhe von 2/3 des Auftragswertes innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass die Lieferung der bestellten Gegenstände oder die zu erbringenden Leistungen erst zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen werden, der mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt, so wird der Preis, falls sich in der Zwischenzeit der von Gerlach berechnete Preis eines Vorlieferanten bzw. Subunternehmers geändert hat, um die hierdurch für Gerlach entstehenden Mehrkosten erhöht. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
(4) Verzug des Kunden tritt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 286 Abs. 1 BGB), jedenfalls aber wenn er auf eine Mahnung von Gerlach, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht zahlt. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug, so ist Gerlach berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verlangen. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB. Gerlach behält sich vor, einen weitergehenden Schaden, der durch den Verzug des Kunden entstanden ist, geltend zu machen.
(5) Zahlungen mittels Wechsels bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung von Wechseln gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Bei bargeldloser Zahlung oder Scheckzahlung ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung die Gutschrift auf dem Konto von Gerlach entscheidend.
(7) Tritt nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch auf Zahlung gefährdet wird, so ist Gerlach berechtigt, die Erfüllung der eigenen Leistung zu verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.

4. Lieferzeit

(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, dass Gerlach einen verbindlichen Liefertermin zugesagt hat.
(2) Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die Gerlach zu vertreten hat, überschritten, ist der Kunde verpflichtet, Gerlach eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder sonstige ihm gesetzlich zustehende Rechte geltend machen.
(3) Hat Gerlach die Überschreitung einer Lieferfrist nicht zu verantworten, insbesondere wegen Transportstörungen oder Lieferproblemen des Vorlieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, währenddessen dieses Leistungshindernis besteht.

5. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt – auch bei gebrauchten Sachen – ein Jahr ab Übergabe der Kaufsache bzw. der Leistung. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 474 BGB, beträgt die gesetzlich bestimmte Gewährleistungsfrist zwei Jahre (§ 438 Nr. 3 BGB). Die Gewährleistungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind Gerlach sofort anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware oder Leistung als genehmigt.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Gerlach behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei mehreren Aufträgen bis zu deren vollständiger Bezahlung auf sämtliche im Rahmen der Geschäftsbedingungen mit dem Kunden gelieferten Waren.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, das nicht auf demselben Rechtsverhältnis ruht, ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde kann mit Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(3) Der Kunde kann seine vertraglichen Rechte und Ansprüche ohne Zustimmung von Gerlach nicht auf Dritte übertragen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, der Geschäftssitz von Gerlach, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien Nordhausen am Harz.
(3) Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gilt Absatz (1) auch für Kunden, die keine Vollkaufleute sind.

9. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und das unmittelbar anwendbare Recht der Europäischen Gemeinschaft Anwendung.


Gerlach Büro & Technik
An der Helme 9
99734 Nordhausen
Tel.03631/46920
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